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Adresse (URL): http://www.ppp-nrw.de/pilotprojekte/verkehr/harsewinkel/harsewinkel_start.php
Die Stadt Harsewinkel hat den Neubau und die Unterhaltung einer Entlastungsstraße (Osttangente) im Stadtteil Marienfeld zwischen der Klosterstraße (L 927) und der Bielefelder Straße (L 806) in Form eines ÖPP – Modells realisiert.
Der zu errichtenden Straße kommt eine verkehrswichtige Entlastungsfunktion zu. Durch den Bau der Osttangente wird der Ortskern von Marienfeld nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet. Daneben dient die Straße sowohl der Erschließung des Industriegebietes nördlich der L 806 als auch der Anbindung eines Sportgeländes im Süden der L 806. Die Anbindungen an beide Straßen erfolgen in der Form von Kreisverkehrsplätzen.
Der erforderliche Grunderwerb für die Baumaßnahmen des Projektes war zum Zeitpunkt der Ausschreibung abgeschlossen. Die Erstellung der erforderlichen Ausgleichsflächen außerhalb der Projektstrecke erfolgt direkt durch die Stadt Harsewinkel. Das entsprechende Planungsrecht für die Projektstrecke hat die Stadt Harsewinkel durch einen planfeststellungsergänzenden Bebauungsplan geschaffen.
Die Stadt Harsewinkel hatte im Vorfeld des Vergabeverfahrens ein Ingenieurbüro damit beauftragt, eine Referenzplanung für die erforderliche Entlastungsstraße zu erstellen. Diese Referenzplanung war u. a. die Grundlage für die Bewilligung von Zuwendungen durch das Land (GVFG-Mittel) und für die bauliche Ausführung der Entlastungsstraße. Die Referenzplanung wurde den Bietern als Anlage zur Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt und war Grundlage für die Kalkulation ihres Angebotes.
Da das Gesamtvolumen den Schwellenwert von 5 Mio. Euro überschreitet, wurde die Maßnahme als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im April 2006 europaweit ausgeschrieben. Aus dem Bewerberkreis wurden Anfang Juli 2006 die 3 punktbesten Unternehmen nach Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ausgewählt sowie 2 weitere Bewerber aus der Rangfolge, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Recht erfüllen. Bis Ende September 2006 wurden von allen 5 Bietern Angebote abgegeben.
Die Bieter hatten im Rahmen der Angebotserstellung das vorhandene Planungskonzept für die Straßen, die Geh-/Radwege (und die sonstigen baulichen und technischen Bauwerke und Anlagen) zu überprüfen und - wenn erforderlich - zu konkretisieren. Die Referenzplanung erfasst nicht die erforderlichen Ingenieurbauwerke der Entlastungsstraße. Hierzu hatte der Auftragnehmer sämtliche Planungsleistungen zu erbringen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Der Vertragspartner wurde im Rahmen eines Verhandlungsverfahren ermittelt. Die Angebote wurden einem Wirtschaftlichkeitsvergleich mit dem öffentlichen Referenzmodell (PSC) unterzogen.
Das unter Berücksichtung aller vorstehenden Kriterien wirtschaftlichste Angebot weist einen Vorteil von 2 v. H. gegenüber dem PSC aus. Dem ist ein nicht monetär bewerteter qualitativer Vorteil (Bauwerke, Bauzeit) gegenüber dem PSC - Standard hinzuzurechnen.
Der Rat der Stadt Harsewinkel hat am 19.12.2006 der Hermann Kirchner Projektgesellschaft mbH, Bad Hersfeld, den Zuschlag für das Projekt erteilt; am 10.01.2007 wurde der Vertrag unterzeichnet. Der Auftragnehmer hat danach in einer Gesamtvertragslaufzeit von 30 Jahren die Entlastungsstraße zu planen, zu bauen, zu unterhalten sowie zu erhalten und zu finanzieren.
Der Auftragnehmer hatte alle Leistungen zu erbringen, die zur betriebsfertigen Herstellung des Ausschreibungsobjektes gemäß Leistungsbeschreibung gehören. Mit den örtlichen Bauvorbereitungen wurde im Februar 2007 begonnen. Die Straße und der Geh- und Radweg waren durch den Auftragnehmer betriebsfähig und verkehrssicher zu erstellen.
Daneben ist zu gewährleisten, dass die funktionsgerechte Nutzung der Straße zu jeder Zeit in allen beteiligten Funktionsbereichen (z. B. Nutzung LKW-/PKW-Verkehr, Nutzung Geh-/Radweg, Nutzung Parkplätze) verkehrssicher möglich ist. Dazu enthalten die vertraglichen Regelungen belastbare Service-Level-Agreements.
Die bauliche Errichtung der Osttangente wird vom Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gefördert. Die Förderung beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Baumaßnahme. Diese wurden auf der Grundlage der Referenzplanung ermittelt und als Festbetragsförderung gewährt.
Angelehnt an diese Förderung wurden die Zuwendungsanteile, soweit sie auf die Bauleistungen des Projektvertrages entfallen, durch die Stadt Harsewinkel in 2 Teilraten an den Auftragnehmer gezahlt. Die Auszahlung der Raten richtet sich nach dem Baufortschritt.
Der verbleibende Anteil an den Gesamtkosten der Baumaßnahme sowie alle übrigen Kosten des Auftragnehmers werden von der Stadt Harsewinkel auf der Grundlage des abgegebenen Angebotes durch ein laufendes Entgelt abgegolten, welches ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Entlastungsstraße für den Restauftragszeitraum gezahlt wird.
Alle Leistungen werden unter Berücksichtigung der Zuwendungen vom Auftragnehmer finanziert. Der Finanzierung liegt im Übrigen ein Forfaitierungsmodell mit Einredeverzicht und Sicherheitenkonzept nach mangelfreier Abnahme des Objektes zugrunde.
Die termingerechte Übergabe der Projektstrecke an den Verkehr erfolgte am 30. November 2007.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Harsewinkel unter http://www5.harsewinkel.de/020/sr_seiten/artikel/112090100000001811.php.
Ansprechpartner Projektkoordination
Stadt Harsewinkel
Heinz Niebur
Tel.: 05247/935-183
E-Mail: Heinz.Niebur@gt-net.de